Informationen



Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

 

Pflegegeld

 

Pflegegeld erhält man, wenn man die häusliche Versorgung selber organisiert, ohne auf Pflegesachleistungen zurückzugreifen. Dann können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder eine selbstbeauftragte Kraft die Pflege übernehmen. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar

  • in Pflegegrad 2: 332 Euro
  • in Pflegegrad 3: 573 Euro
  • in Pflegegrad 4: 765 Euro
  • in Pflegegrad 5: 947 Euro

Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.

 

 

 

Pflegesachleistung


 

Der Begriff "Pflegesachleistung" hat nichts mit "Sachen" zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung. Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.

Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad liegt die Pflegesachleistung monatlich bei

  • bis zu 761 € im Pflegegrad 2
  • bis zu 1.432 € im Pflegegrad 3
  • bis zu 1.778 € im Pflegegrad 4
  • bis zu 2.200 € im Pflegegrad 5

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurück erstattet (z.B. häusliche Betreuungsleistungen oder Hauswirtschaft)



Kombination von Sachleistung und Pflegegeld

(Kombileistung)

 

 

Nimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann sie zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.

 

Beispiel: Herr Mustermann (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.432 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 1.002,40 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 573 Euro in Pflegegrad 3 sind das in diesem Fall 171,90 Euro.

 

 

Bei Unklarheiten oder Fragen zögern Sie nicht uns anzusprechen, wir beraten Sie gerne !

 

 

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